Rechtsanwälte Dr. Feistl und Koll. in Murnau
0176/21206722 | feistl@gmx.net

Pflichtangaben Rechtsanwälte Dr. Feistl & Koll. in Murnau

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:


Aufsicht und zuständige  Rechtsanwaltskammer über die Rechtsanwälte Dr. Feistl und Koll. in Murnau: Rechtsanwaltskammer München (für den OLG-Bezirk  München), Tal 33, 80331 München, Telefon: 089/53 29 44-0, Telefax:  089/53 29 44-28 , E-Mail: info@rak-muenchen.dehttp://www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de/

Bundesrechtsanwaltskammer: http://www.brak.de/

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren  Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen  Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer, siehe  oben, Zugang und Voraussetzungen: Rechtsanwaltskammer München http://www.rak-muenchen.de/528.html, oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft Grünstr. 17, 10179 Berlin http://www.s-d-r.org, schlichtungsstelle@brak.de.

Zu einer Schlichtung sind wir bereit.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind auf Grund  der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine  Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von  250.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51  BRAO. Unsere Berufshaftpflichtversicherung die Gothaer Allgmeine   Versicherungs-AG, 50598 Köln, Versicherungssumme 250.000,00 € pro   Versicherungsfall pro Anwalt, Versicherungsnummer 32.354.551449.   Räumlicher Geltungsbereich: Im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des   Abkommens über den Europäischen Wirtschatsraum. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf die Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über in   anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, im  Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem  Recht, des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.


Vergütung

Auch wir, die Rechtsanwälte Dr. Feistl und Koll. in Murnau   können und dürfen (Pflicht des Rechtsanwaltes  zur angemessenen   Rechnungsstellung durch den Gesetzgeber) unseren    Mandanten Beratungsleistungen nicht kostenlos anbieten. 

Anwaltliche   Leistungen sind auf die Besorgung fremder  Rechtsangelegenheiten   bezogen. Ein Anspruch des Rechtsanwalts entsteht  beim ersten   Tätigwerden.

Unsere Leistungen rechnen wir im  Normalfall nach   dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG, Link unter  Impressum) ab,   Grundlage dafür ist der Streitwert. In Ausnahmefällen  vereinbaren wir mit  Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und  nach dem Wert der  Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung  nach dem RVG   gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Unter den gleichen    Voraussetzungen kann ich statt einem Zeithonorar mit Ihnen aber auch   ein  der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren.   Dieses wird nur bei evidentem Missverhältnis zu meinem tatsächlichen   Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst. Besonders im    außergerichtlichen Bereich ist dies seit 2006 möglich. Unter Umständen   verlangen wir einen Vorschuss.

Bitte beachten  Sie, dass die Vereinbarung eines  Erfolgshonorars ebenso wie die  kostenlose Beratung nach den Bestimmungen  der   Bundesrechtsanwaltsordnung (Link unter Impressum) nicht erlaubt  ist.

Auf Wunsch erstellen wir selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.

Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung   und  ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühen wir uns für Sie um die  Deckungszusage und rechnen dann bei Ihrer Versicherung ab. Sofern    persönliche Voraussetzungen vorliegen, beantrage ich für Sie eine Beratungskosten- oder Prozesskostenhilfe.



 
E-Mail
Anruf
Karte