Pflichtangaben Rechtsanwälte Dr. Feistl & Koll. in Murnau
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
- BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung http://www.brak.de/seiten/06.php
- BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte http://www.brak.de/seiten/06.php
- FAO - Fachanwaltsordnung http://www.brak.de/seiten/06.php
- RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz http://www.brak.de/fuer-anwaelte/gebuehren-und-honorare/
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) http://www.ccbe.org/, http://www.brak.de/seiten/06.php
- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) v. 9. 3. 2000 (BGBl. I S. 182) http://www.brak.de/seiten/06.php
- Law Implementing the Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession http://www.brak.de/seiten/06.php
- Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Aufsicht und zuständige Rechtsanwaltskammer über die Rechtsanwälte Dr. Feistl und Koll. in Murnau: Rechtsanwaltskammer München (für den OLG-Bezirk München), Tal 33, 80331 München, Telefon: 089/53 29 44-0, Telefax: 089/53 29 44-28 , E-Mail: info@rak-muenchen.de, http://www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de/
Bundesrechtsanwaltskammer: http://www.brak.de/
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer, siehe oben, Zugang und Voraussetzungen: Rechtsanwaltskammer München http://www.rak-muenchen.de/528.html, oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft Grünstr. 17, 10179 Berlin http://www.s-d-r.org, schlichtungsstelle@brak.de.
Zu einer Schlichtung sind wir bereit.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind auf Grund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Unsere Berufshaftpflichtversicherung die Gothaer Allgmeine Versicherungs-AG, 50598 Köln, Versicherungssumme 250.000,00 € pro Versicherungsfall pro Anwalt, Versicherungsnummer 32.354.551449. Räumlicher Geltungsbereich: Im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschatsraum. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf die Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht, des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.
Vergütung
Auch wir, die Rechtsanwälte Dr. Feistl und Koll. in Murnau können und dürfen (Pflicht des Rechtsanwaltes zur angemessenen Rechnungsstellung durch den Gesetzgeber) unseren Mandanten Beratungsleistungen nicht kostenlos anbieten.
Anwaltliche Leistungen sind auf die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten bezogen. Ein Anspruch des Rechtsanwalts entsteht beim ersten Tätigwerden.
Unsere Leistungen rechnen wir im Normalfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG, Link unter Impressum) ab, Grundlage dafür ist der Streitwert. In Ausnahmefällen vereinbaren wir mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach dem RVG gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Unter den gleichen Voraussetzungen kann ich statt einem Zeithonorar mit Ihnen aber auch ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren. Dieses wird nur bei evidentem Missverhältnis zu meinem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst. Besonders im außergerichtlichen Bereich ist dies seit 2006 möglich. Unter Umständen verlangen wir einen Vorschuss.
Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ebenso wie die kostenlose Beratung nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (Link unter Impressum) nicht erlaubt ist.
Auf Wunsch erstellen wir selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.
Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühen wir uns für Sie um die Deckungszusage und rechnen dann bei Ihrer Versicherung ab. Sofern persönliche Voraussetzungen vorliegen, beantrage ich für Sie eine Beratungskosten- oder Prozesskostenhilfe.